Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Stand 01.06.2003

JOKER : Fotojournalismus

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1. Die Lieferung von Bildmaterial erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart werden.

1.2. Geschäftsbedingungen des Bestellers, die von unseren AGB abweichen, erkennen JOKER nicht an. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn JOKER ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Rechte am Bildmaterial

2.1. Das Bildmaterial wird nur zur Sichtung und Auswahl für die Dauer von 3 Wochen, gerechnet ab Datum des Lieferscheins, zur Verfügung gestellt. Das Bildmaterial bleibt in unserem Eigentum bzw. im Eigentum des Fotografen und ist mit Ablauf der Auswahlfrist an uns zurückzugeben. Bilder, die JOKER zur Nutzung freigibt, sind unverzüglich nach erfolgter Nutzung an JOKER zurückzugeben, spätestens jedoch mit Ablauf von drei Monaten ab Datum des Lieferscheins. Die Rückgabepflicht bezieht sich auch auf Textunterlagen, die dem Besteller mit dem Bildmaterial überlassen werden.

2.2. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung durch uns. Eine Nutzung des Bildmaterials ist nur in dem durch die Freigabeerklärung bestimmten Umfang zulässig. Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf einer erneuten Freigabe.

2.3. Die Verwendung des Bildmaterials als Arbeitsvorlage für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Dia-Rahmen oder Folien geöffnet, ist JOKER - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Berechnung einer Layoutgebühr von 150 EURO pro Bild berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung des Bildmaterials nicht gekommen ist.

2.4. An den zur Nutzung freigegebenen Bildern werden grundsätzlich nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Der Erwerb von ausschließlichen Nutzungsrechten (Exklusivrechten) und die Einräumung von Sperrfristen muß ausdrücklich vereinbart werden und ist gesondert zu honorieren.

2.5. Jede Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, daß das Nutzungshonorar vollständig an JOKER gezahlt wird.

2.6. Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte, auch an andere Redaktionen des Verlags oder an Subunternehmen, ist unzulässig. Wird im Einzelfall eine Weitergabe gestattet oder erfolgt auf Veranlassung des Bestellers eine Versendung des Materials an einen Dritten, so haftet der Besteller für die vollständige Rückgabe der Bilder in einwandfreiem Zustand und die Zahlung der anfallenden Kosten, Vertragsstrafen und Nutzungshonorare. Ein Verschulden des Dritten hat der Besteller in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.

2.7. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.

3. Digitale Bildverarbeitung

3.1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

3.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Bestellers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

3.3. Bei einer digitalen Erfassung der Bilder muß der Name des Bildautors und der Name unserer Agentur mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Besteller hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, daß diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt, und der Bildautor als Urheber der Bilder ebenso wie JOKER als Agentur jederzeit identifiziert werden können.

4. Pflichten des Bestellers

4.1. Der Besteller hat das Bildmaterial nach Eingang der Lieferung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Ist die Lieferung unvollständig oder weisen einzelne Bilder Mängel auf, die ohne erhöhte Sachkunde oder großen Aufwand erkennbar sind, ist der Besteller verpflichtet, die Unvollständigkeit oder festgestellte Mängel des Bildmaterials innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Sendung telefonisch oder schriftlich zu rügen. Die bemängelten Bilder müssen unverzüglich an JOKER zurückgegeben werden. Unterbleibt die Rüge oder geht sie nicht fristgerecht bei JOKER ein, bleibt der Besteller später mit dem Einwand ausgeschlossen, die Lieferung sei unvollständig oder einzelne Bilder seien mangelhaft gewesen.

4.2. Der Besteller ist verpflichtet, bei jeder Bildveröffentlichung den Fotografen als Urheber und JOKER als Bildagentur zu benennen. Die Benennung muß beim Bild erfolgen.

4.3. Der Besteller hat JOKER unaufgefordert über jede Veröffentlichung des Bildmaterials durch kostenfreie Übersendung von zwei Belegexemplaren mit Anstrich zu informieren.

5. Haftung, Schadensersatz und Vertragsstrafe

5.1. Mit Erhalt der Sendung haftet der Besteller bis zur unversehrten Rückgabe an JOKER für Verlust und Beschädigung des überlassenen Bildmaterials. Kosten und Risiko der Rücklieferung trägt der Besteller.

5.2. Bei unberechtigter Nutzung, Bearbeitung, Umgestaltung oder Weitergabe des Bildmaterials hat der Besteller JOKER von allen sich hieraus ergebenden Ansprüchen Dritter freizustellen. JOKER ist in diesem Fall außerdem berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 EURO pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

5.3. Gehen Bilder im Risikobereich des Bestellers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Besteller Schadensersatz in Höhe von mindestens 1.500,00 EURO für jedes Originalbild und 200,00 EURO für jedes Duplikat zu leisten, sofern nicht der Besteller einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs behält sich JOKER vor.

5.4. Können Bilder, die in mangelhaftem Zustand (z.B. mit Fingerabdrücken) zurückgegeben werden, durch Reinigung oder sonstige Maßnahmen wieder in einen einwandfreien Zustand versetzt werden, hat der Besteller die dafür erforderlichen Kosten zu erstatten. JOKER ist in einem solchen Fall berechtigt, ohne Kostennachweis mindestens 100,00 EURO pro Bild als Entschädigung zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach.

5.5. Unterbleibt die Benennung des Urhebers und/oder der Agentur (Ziffer 4.2.), hat der Besteller eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 EURO pro Bild und Einzelfall. Außerdem hat der Besteller JOKER von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter (z.B. des Fotografen) freizustellen.

6. Haftung der Bildagentur

6.1. JOKER haftet nur für Schäden, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.

6.2. Eine von JOKER erteilte Freigabeerklärung beinhaltet nicht die Zusicherung, daß abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Veröffentlichung erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Besteller, sofern nicht das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Genehmigung von uns ausdrücklich in schriftlicher Form zugesichert wird.

6.3. JOKER übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung unseres Bildmaterials. Der Besteller ist dafür verantwortlich, daß durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und/oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Besteller trägt auch die alleinige Verantwortung für die Betextung.

7. Kosten und Honorare

7.1. Für die Zusammenstellung des Bildmaterials berechnet JOKER eine Bearbeitungsgebühr, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemißt. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren ist nicht möglich.

7.2. Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziff. 2.1. Satz 1) oder bei Überschreitung der Rückgabefrist für genutztes Bildmaterial (Ziff. 2.1. Satz 3) ist bis zum Eingang der Bilder bei uns pro Tag eine Blockierungsgebühr von 2,00 EURO für jedes Originalbild und 1,00 EURO für jedes Duplikat neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Besteller nicht zu vertreten.

7.3. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars ist vor der Nutzung mit uns zu vereinbaren. Das Honorar richtet sich nach Verwendungszweck, Auflagenhöhe, Verbreitungsgebiet und Aufmachung. Es beträgt mindestens 150,00 EURO pro Bild und Nutzung. Soweit keine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wird, gelten die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) im Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA) in der zum Zeitpunkt des Bildversands jeweils gültigen Fassung. Zu den vom Besteller zu zahlenden Kosten und Honoraren kommt die Künstlersozialabgabe und die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

7.4. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind JOKER berechtigt, Verzugszinsen von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

8. Sonstige Bestimmungen

8.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

8.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.3. Für den Fall, dass der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz unserer Agentur als Gerichtsstand vereinbart



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